Mittwoch, 23. april 2008
Das Bayreuther Kurzfilmfestival KURZFLIMMERN geht in die 3. Runde. Auch wenn es bis zum Festival selbst noch etwas Zeit ist (7.-9. November), können ab sofort Beiträge eingereicht werden. Das Festival wird von Jahr zu Jahr größer, inzwischen hat es auch eine eigene Webseite: unter www.kurzflimmern.org gibt es erste Informationen. Das diesjährige Sonderthema ist BINGO!

Nachdem auf dem ersten KURZFLIMMERN vor zwei Jahren unser Film GLÜCKSTAG sowohl den Jury- als auch den Publikumspreis gewonnen hat, hatte ich letztes Jahr die Ehre, dem Festival als Mitglied der Jury beizuwohnen. Und ich möchte es jedem empfehlen: eine kleine feine Veranstaltung, organisiert von (ehemaligen) Studenten der Universität, mit heimeliger Atmosphäre und einer bunten Mischung von ganz unterschiedlichen Filmen. Ich bin ganz sicher wieder dabei...

Also, Einreichungen (bis max. 30 Minuten) herzlich willkommen!


von Philipp Koblmiller veröffentlicht in: Kurzfilm
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Samstag, 12. april 2008
So, es ist Samstag Nacht und gleich zwei Uhr. Die beste Zeit, um eine erste Version meiner neuen Homepage ins Netz zu stellen.

Vielen Dank an alle "Betatester", Ihr dürft Euch auch gerne hier im Blog verewigen. Und vor allem einen lieben Gruß und Kuß an Nadine, die mich die letzten zwei Wochen mit "meiner Homepage" teilen mußte.

Viel Spaß auf meinen Seiten!

EDIT: Inzwischen ist die Seite (bis auf den Blog) wieder kurzzeitig offline. Am 15. Mai werde ich sie dann offiziell und endgültig zum "großen Relaunch" ins Netz stellen...


von Philipp Koblmiller veröffentlicht in: Persönlich
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Freitag, 11. april 2008
Im Laufe eines Filmprojektes werden normalerweise immer mehrere Drehbuchfassungen geschrieben, bis es schließlich zur Verfilmung kommt. (Von der Pitchpapier-, Exposé- und Treatmentphase mal ganz abgesehen.)

Es gibt unzählige gute Gründe, eine Fassung zu überarbeiten: seien es einfach neue Ideen, die sich entwickeln, oder die üblichen Kürzungen einer ausufernden 1. Fassung, oder Anpassungen an bestimmte Umstände wie Locations, Schauspieler, Verschiebung der Dreharbeiten, oder einfach Wünsche und Vorlieben des Regisseurs oder der Produzenten. Nicht immer ist dann die verfilmte Drehfassung auch die, die man als Autor favorisiert. Bei Filmstoffen bestimmen sehr stark die subjektiven Vorstellungen der "Entscheidungsträger" über die erzählte Geschichte, vor allem die des Regisseurs. Was eine gute Sache ist, sonst wären ja alle Filme gleich.

Meistens gibt es unter all diesen Fassungen nun eine, die man als Autor am liebsten hat. Vielleicht, weil sie näher an dem dran ist, was man ursprünglich mal im Kopf hatte, oder einfach, weil man hier am schönsten die Figuren, die Dialoge oder die allgemeine Erzählweise treffen konnte, die zu der Geschichte "passen". Was  - wie gesagt - sehr subjektiv ist. Warum auch immer es sie gibt: um eine solche Fassung klar von den verfilmten Drehfassungen oder den fertigen Filmen zu unterscheiden, nenne ich sie in Ermangelung eines besseren Wortes "Lieblingsfassung".



von Philipp Koblmiller veröffentlicht in: Drehbuch
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Donnerstag, 3. april 2008
Immer wieder wird von Nachwuchsfilmern darüber diskutiert, wie man sich und sein Drehbuch dagegen schützen kann, daß es geklaut wird. Dabei ist mir aufgefallen, daß die meisten viele kreative Ideen haben, wie man das anstellen könnte, aber offensichtlich kaum einer so wirklich weiß, auf was es ankommt und vor allem - um das mal vorneweg zu nehmen - daß es sowieso gar nicht notwendig ist.
 
Deshalb möchte ich mich mal mutig aufmachen und mit Hilfe des meiner Meinung nach hervorragenden Buches "Filmrecht im Kino- und TV-Geschäft" von Patrick Jacobshagen kurz zusammenfassen, was man als Nachwuchsfilmer über Urheberrechtsschutz wissen sollte. Das Buch kann ich nur jedem wärmstens empfehlen, der in Richtung Film will. Es kostet 25 Euro - kann man sich ja auch schenken lassen.
 
Erst mal ganz grundsätzlich: Filmstoffe sind durch das Urheberrecht geschützt, und zwar ohne daß man als Autor etwas dafür tun muß. Das Patentrecht schützt ausschließlich "technische Erfindungen", Drehbücher können also nicht "patentiert" werden!

Ideen sind nicht zu schützen, Ideen sind frei! Der Schutz beginnt erst dann, wenn von einem Werk gesprochen werden kann, von einer konkreten Geschichte. Im Falle eines aufgeschriebenen Filmstoffes nennt man diese Geschichte Exposé. Sobald man also ein Exposé geschrieben hat, ist es automatisch urheberrechtlich geschützt. Punkt! Wie ausführlich ein Exposé sein muß, ist nicht genau vorgeschrieben, aber es sollte zumindest so sein, daß daraus hervorgeht, was diese Geschichte von einer anderen mit der gleichen Grundidee unterscheidet. Als klassisches Beispiel: die Krankenhausserie. Die Idee, eine Geschichte z.B. in der Notaufnahme eines Krankenhauses spielen zu lassen (ER oder Alphateam), kann man nicht schützen, und dementsprechend hat da auch niemand geklaut. Wenn man nun ein Exposé schreibt, aus dem hervorgeht, daß es sich eindeutig um Alphateam handelt, ist es urheberrechtlich geschützt.
 
Das gleiche gilt für Eure Exposés/Geschichten/Drehbücher. Sobald Ihr sie geschrieben habt, sind sie geschützt. Punkt! Ohne "Patentierung" oder wie auch immer geartete Methode, sie zu schützen, denn so funktioniert das deutsche Urheberrecht. (Dieses Recht kann man übrigens auch nicht abtreten oder verkaufen. Was möglich ist, ist die Nutzungsrechte abzugeben - das tut man z.B., wenn man ein Drehbuch verkauft - aber darüber darf sich jeder selbst informieren. Kauft das Buch! )
 
Das, was immer diskutiert wird, betrifft also etwas Anderes, nämlich das sogenannte Prioritätsprinzip, die Frage, seit wann existiert der Stoff. Und hier kommt der große Knackpunkt, der all die so oft genannten Methoden unnötig macht.
 
Nehmen wir mal an, irgend jemand (ein Autor, eine Produktionsfirma, etc.) hat vor, einen Stoff, den er von Euch bekommt, zu klauen. Was muß er tun? Er schreibt ein Buch/dreht einen Film und behauptet einfach, er hätte die Geschichte zeitgleich erfunden oder sie sowieso schon seit Jahren in der Schublade liegen. Und nun müßt Ihr (!) beweisen, daß das Buch/der Film allein auf Eurem Stoff beruht.
 
(Kurzer Einschub: macht Euch bewußt, daß wir hier - wie bei allen "rechtlichen" Diskussionen - davon reden, vor einem Gericht einen Prozeß führen zu müssen, um die Rechtefrage zu klären. Nur vor einem Gericht wird (Urheber)recht gesprochen.)
 
Also: das Wichtige ist nicht, ob Euer Stoff zu einem bestimmen Zeitpunkt existiert hat. Nein, Ihr müßt beweisen, daß er wirklich von jemandem geklaut und umgesetzt wurde! Deswegen sind all die folgenden Methoden hinfällig, denn sie beweisen nur, wann Euer Stoff existiert hat:
 
- Registrierung bei der Writer's Guild (ist nur eine nette Einnahmequelle für die)
- den Stoff sich selbst zuschicken (ist sowieso nicht fälschungssicher)
   Das bezeichnet Jacobshaussen übrigens als "Ausdruck schwerster Paranoia"!
- Anwalt oder Notar (kostet ohnehin sehr viel Geld)

So hart das klingt, all das könnt Ihr vergessen! Vergeßt es einfach und bitte erklärt auch allen anderen, von denen Ihr davon hört, daß sie es vergessen sollen! Ist nur unnötige Energie.
 
Okay, jetzt fragt Ihr Euch: "Aber was kann ich denn machen?"
 
Es existiert zum Glück eine Maßnahme, die absolut sicher schützt: zeigt Eure Texte niemandem, schon gar keinem Produzenten oder Filmemacher. Schreibt Sie, haltet Sie in der Hand, freut Euch und legt sie dann in eine Schublade, die ihr abschließt. Werft den Schlüssel weg und vergeßt, daß Ihr sie geschrieben habt.
 
Okay, Spaß beseite. Denn weil Ihr aus Euren Stoffen ja sicher Filme machen wollt, und sie eben doch jemandem zeigen müßt, damit daraus Filme werden, müßt Ihr es wohl oder übel einfach wagen. Hier ein gutes Argument dafür, sich nicht zu viel Sorgen über Urheberschutz zu machen:
 
Jeder Produzent, der aus einem unerlaubt übernommenen (geklauten) Stoff einen Film macht, lebt mit dem Risiko eines Prozesses vor Gericht und vor allem der Möglichkeit, den Prozeß zu verlieren. Und das wäre für ihn verheerend, allein schon was die in den Sand gesetzten Kosten angeht, denn der Autor, von dem geklaut wurde, ist berechtigt, die Veröffentlichung des Stoffes zu untersagen. Für einen Fernsehfilm wären das so 1,5 Millionen Euro, für einen Kinofilm leicht das fünffache. Jeder Producer, der also bei Sinnen ist, kauft den Stoff oder das Exposé und gut is'.
 
Außerdem werden gute Autoren ständig gebraucht. Hat also jemand etwas geschrieben, das so gut ist verfilmt zu werden, geht die Produktion leichtfertig an einem Talent vorbei, wenn sie den Autor übergeht.
 
Und abschließend das Wichtigste für die, die sich immer am meisten unnötige Gedanken dazu machen:

All diese langwierigen Ausführungen werden sowieso erst wichtig, wenn man mit dem Filmemachen in einen kommerziellen Bereich kommt. (Denn nur da geht es um so viel Geld, daß jemand bereit wäre, vor Gericht zu gehen.)

Wenn Ihr also dabei seid, einen Kurzfilm vorzubereiten, den Ihr - sicherlich so professionell Ihr könnt, aber eben nicht kommerziell - mit anderen Filminteressierten, Freunden, Filmstudenten oder wem auch immer in der Freizeit dreht, macht Euch bitte keine Gedanken über Urheberrechte und wie Ihr die in Eurem Fall schützen müßt.
 
Ihr braucht es einfach nicht!
 
Konzentriert Euch auf das Filmemachen, auf das Künstlerische, Gestalterische, Erzählerische. Steckt das wenige Geld, das Ihr habt, in Technik oder vielleicht noch besser in das Catering!
 
So entstehen gute Kurzfilme! Und Urheberrechte und die Angst, daß Eure Bücher geklaut werden, brauchen Euch erst mal einfach nicht zu interessieren.
 
In diesem Sinne!


von Philipp Koblmiller veröffentlicht in: Kurzfilm
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  • philippkoblmiller
  • : Philipp arbeitet als Autor und Regisseur für Film und Theater. Er ist Absolvent der Filmakademie Baden-Württemberg. Hier schreibt er über seinen Alltag "in der Branche" und gibt Tipps zum Einstieg in die selbe. ------------------------------ Die Darstellung des Blogs ist optimiert für die Einbindung in die Seite: www.philippkoblmiller.de

 
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